Update: 03.04.2022
Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
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Update: 28.01.2022
Seit dem 28.01.2022 gilt die Alarmstufe I und somit beim Sport in der Halle und im Freien 2 G.
Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Erwachsene am Sportangebot teilnehmen dürfen. Davon ausgenommen sind Kinder, Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre.
Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen.
Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Übungsleiterinnen/Übungsleiter zu erfragen.
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UPDATE 04.12.21:
Seit dem 04.12.21. gilt für Sport in geschlossenen Räumen die 2G+ Regel.
Das bedeutet, dass Erwachsene nur noch wenn sie geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) erbringen am Sportangebot teilnehmen können. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen (max. 6 Monate zurückliegend) sowie Schülerinnen und Schüler.
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Coronaverordnung/Sport seit 27.11.21.
Liebe Mitglieder, liebe Kinder, liebe Eltern,
die Coronalage hat sich auch in der Ortenau dramatisch verschärft / Alarmstufe II. Seit 27.11.21 gelten folgenden Vorschriften für den Sport (siehe auch):
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport
- Alarmstufe II: Laut obiger Verordnung gilt für ehrenamtlich tätige Trainer/innen 2G, das heißt, nicht immunisierte (nicht geimpfte oder genesene) Übungsleiter/Innen dürfen KEIN Training mehr anbieten, weder in der Halle, noch im Freien. Zudem stellen wir es den immunisierten (geimpfte oder genesene) Übungsleiter/innen oder Assistent/innen frei SELBST zu entscheiden, ob sie in den nächsten Wochen bis zu den Weihnachtsferien noch ihr Training anbieten möchten. Das heißt, dass einige Gruppen des TV Kork derzeit nicht angeboten werden dürfen/können, da wir auch so schnell keine Vertretung finden können und bitten dabei um Ihr Verständnis.
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch geimpfte Personen nicht automatisch geschützt sind, sondern den Covid 19-Virus auch übertragen bzw. daran erkranken können. Also eine gewisse Verantwortung liegt bei jedem selbst, ob der/die Trainerin/in das Training anbieten will bzw. ob Sie als Mitglied (bzw. Ihre Kinder) an den Übungsstunden teilnehmen wollen.
Sobald Sie (bzw. Ihr Kind) Symptome haben, die eventuell auf eine Covid19 Erkrankung hinweisen, dürfen Sie (bzw. Ihr Kind) nicht mehr am Training teilnehmen. Wird eine Covid 19 Erkrankung wenige Tage nach den Trainingsbesuch diagnostiziert, bitten wir sofort die/den Übungsleiter/in zu informieren, um mögliche Kontaktpersonen zu informieren.
Im Training gelten nach wie vor folgende Hygiene-Regeln:
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Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen (auch in den Kabinen)
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Ausreichende Hygiene (Hände waschen bzw. desinfizieren)
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Maskenpflicht wenn kein Sport getrieben wird.
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Mitbringen von eigenen Handgeräten bzw. Gymnastikmatte
Bitte bleiben Sie gesund,
Liebe Grüße
Turnverein 1912 Kork e.V.
Vorstandsteam Andrea Linke, Petra Liebhaber, Melanie Dischler